Die Vorgeschichte, warum es zur Tat kam, geht aus den Akten nicht hervor. Es ist nicht einmal klar, ob der Täter ein Bruder oder der Sohn des damaligen Wirtes war.
Im Ratsprotokoll der Solothurner Regierung von 1826 (Ratsmanual 1826, Seite 1021ff) wurde am 11. Oktober protokolliert, dass Paul Bloch, wohnhaft in Däniken, den ebenfalls in Däniken wohnhaften Christian Schenker, Sohn des verstorbenen Wilhelm Schenker aus den Gulachen, in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober um etwa 23.30 Uhr vor dem Wirtshaus an der Landstrasse in Däniken mit einem scharfen Messer, das mit einer Springfeder ausgerüstet war, ermordet habe.
Der festgenommene Paul Bloch gestand die Tat. Die Polizei befragte die Wirtshausgäste und die herumstehenden Männer und Frauen. Eine Obduktion der Leiche wurde angeordnet. Die Beerdigung fand wenige Tage später statt – die Umstände des Mordes waren jedoch noch keineswegs geklärt.
Am 13. Oktober gab der Oberamtmann von Olten zu Protokoll, dass das «Abhören der Kundschaften wegen vieler Umstände und wegen der Menge der Zeugenredner» nicht rechtzeitig habe beendet werden können, dass aber am nächsten Samstag Berichte und Deliquent in Solothurn eintreffen würden.
Die Unterlagen gingen von Olten ans Oberappellationsgericht in Solothurn. Gemäss §136 des Strafgesetzbuches hätte der Angeklagte mit der Todesstrafe verurteilt werden können. Deshalb wurden als Beisitzer des «Malefizgerichtes» (Strafgericht) die Ratsherren Ludivig von Roll, Krutter, Frey, Arregger und der Grossweibel aufgeboten. Statt mit der Todesstrafe wurde der Angeklagte Paul Bloch mit 20 Jahren Kettenstrafe, Schadenersatz, Kosten für Kriminalprozedur, Atzung (Verpflegung) und Gefangenschaft verurteilt. Auf Rückfrage des damaligen Ratsherrn Oberst Tugginer, wie die Strafe denn umgesetzt werde, kriegte er zur Antwort, dass Bloch ins Zuchthaus komme, wo er mit Kette am Fuss inner- und ausserhalb der Anstalt arbeiten müsse.
Autorin: Marianne Frei
Publiziert: Däniker Spate Oktober 2014