Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerverwaltung | 062 288 77 44 | finanzverwaltung@daeniken.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Bitte beachten Sie, dass für Ratenzahlungen bei bereits fälligen Gemeindesteuern ein Zahlungsabkommen vereinbart werden muss, damit keine weiteren Mahnungen erfolgen. Die Anfrage für ein Zahlungsabkommen kann mit dem Online-Dienst „Stundungsgesuch/Gesuch um Ratenzahlung Gemeindesteuern“ gestellt werden. Verzugszins wird nach der Fälligkeit der Gemeindesteuern in jedem Fall geschuldet.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.