Bezug der Hundesteuer
Die Hundesteuer ist für jeden Hund der am 1. April älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Hund (inkl. Gebühr von CHF 40.00 für die kantonale Kennzeichnungskontrolle). Alle Hundehalter*innen erhalten Anfang April eine Rechnung für die in der Hundedatenbank AMICUS registrierten Hunde.
Von der Abgabe befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag 1. April noch nicht drei Monate alt sind;
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und der Armee
- Blindenführhunde
Hundedatenbank AMICUS
Alle Hundehalter*innen wie auch Hunde, müssen in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
Informationen zu AMICUS sind unter folgendem Link abrufbar: www.amicus.ch.
Die Daten im AMICUS dienen als Basis für den Hundeabgabeneinzug. Die Hundehalter*innen müssen dafür besorgt sein, dass die Daten auf der Datenbank korrekt sind. Zu deren Kontrolle können sich die Hundehalter*innen mit der Personen-ID einloggen und die Daten einsehen.
- Haben Sie noch keine Personen-ID bzw. hatten bisher noch nie einen Hund, dann lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde auf AMICUS als Hundehalter*in registrieren.
Dazu benötigen wir folgende Angaben:
- Name, Vorname, Adresse sowie Telefonnummer und eMailadresse von Ihnen als Halter*in
- Mikrochip-Nummer mit Registrierungsnachweis der Hundedatenbank AMICUS
- Rasse des Hundes
- Geburtsdatum des Hundes
- Bestätigung für Einsatzhunde: Polizei, Militär, Blindenhunde
- Für bewilligungspflichtige Hunde die Bewilligungsnummer des Kantons
- Die Benutzerdaten und das Passwort werden daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS einloggen.
- Sind die Adressdaten auf der Datenbank fehlerhaft, dann melden Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
- Weitergabe, Übernahme, Ausfuhr oder Tod Ihres Hundes melden Sie direkt in der Datenbank AMICUS.
- Sind die Hundedaten nicht korrekt oder unvollständig (z.B. Chip, Rasse) oder fehlt der Hund in der Datenbank, dann melden Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin.
Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung entnehmen Sie bitte aus untenstehenden Links:
- Veterinärdienst Kanton Solothurn
- Bundesamt für Veterinärwesen
- AMICUS Identitas AG
- STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 288 77 33 | gemeindekanzlei@daeniken.ch |