Bei einem Todesfall eines Einwohners/einer Einwohnerin der Gemeinde Däniken muss, sofern der/die Verstorbene Vermögen hinterlassen hat, zu Handen des Erbschaftsamts der Amtschreiberei Olten-Gösgen ein Inventar aufgenommen werden.
Dabei werden Liegenschaften, Grundstücke, Fahrzeuge, Mobiliar etc. nach dem Verkehrswert eingeschätzt und der Stand von Guthaben und Schulden aufgenommen.
Bei niedrigem Vermögen (brutto unter CHF 40'000 bei verheirateten Personen, CHF 25'000 bei ledigen, verwitweten und geschiedenen Personen) und wenn kein Grundstück bzw. keine Liegenschaft vorhanden ist wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 288 77 33 | gemeindekanzlei@daeniken.ch |