Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 10.05.2017 das Kaminfeger-Monopol aufgehoben und das Gebäudeversicherungsgesetz entsprechend geändert.
Damit können die Gebäudeeigentümer selber bestimmen, welchen Kaminfeger sie mit der sicherheitstechnischen Wartung ihrer Feuerungsanlage beauftragen.
Auch Leistungsumfang, Intervall und Tarif sind nicht mehr vorgeschrieben, sondern können verhandelt werden - der Markt ist damit liberalisiert.
Wichtige Hinweise der Solothurnischen Gebäudeversicherung SGV:
- Die Wartung muss von einer zugelassenen Fachperson durchgeführt werden. Eine öffentliche Liste der zugelassenen Kaminfeger ist auf www.sgvso.ch einsehbar oder kann bei der SGV angefordert werden.
- Die Unterhaltspflicht liegt vollständig bei den Gebäudeeigentümern. Sie haben dementsprechend für die Wartung und deren Dokumentation zu sorgen. Die SGV wird diese Pflicht stichprobenweise prüfen und im Unterlassungsfall Massnahmen anordnen.
- Eine flexible Regelung hat die SGV für die Intervalle zwischen den Kontrollen getroffen. Diese legen Gebäudeeigentümer in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen fest.
- Die SGV empfiehlt, dass sich die Gebäudeeigentümer vom Kaminfeger beraten lassen. Ziel soll sein, ein auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot auszuhandeln.
Bei Fragen steht die Solothurnische Gebäudeversicherung zur Verfügung:
Solothurnische Gebäudeversicherung SGV
Abteilung Brandschutz
Baselstrasse 40
4500 Solothurn
Telefon 032 627 97 40
brandschutz@sgvso.ch
www.sgvso.ch