Totalrevision Gemeindeordnung
Die derzeit gültige Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Däniken wurde per 01.01.2017 von der Gemeindeversammlung in Kraft gesetzt und wurde seither im Jahr 2022 im Rahmen der Einführung einer geleiteten Musikschule einer Teilrevisionen unterzogen. Heute ist die Gemeindeordnung aufgrund des Zusammenschlusses zwischen der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde zu revidieren. So wird zum Beispiel nicht mehr von Einwohnergemeinde, sondern nur noch von Gemeinde geredet. Gleichzeitig wird auf die Änderungen im Gemeindegesetz und dem Musterreglement des Kantons Solothurn eingegangen. Die vorliegende Gemeindeordnung wurde vom Amt für Gemeinden des Kantons Solothurn vorgeprüft. Einer abschliessenden Genehmigung durch den Kanton steht somit nichts im Weg. Die Anpassungen an der Gemeindeordnung sind in einer Version der Gemeindeordnung, wo die Änderungen nachverfolgt werden können, ersichtlich. Das Dokument liegt am Schalter der Gemeindekanzlei zum Bezug bereit, wird auf der Website www.daeniken.ch publiziert und an der Gemeindeversammlung abgegeben.
Totalrevision Dienst- und Gehaltsordnung
Ebenfalls infolge des Zusammenschlusses der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde ist auch die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) zu revidieren. Der Gemeinderat nahm diesen Auftrag zum Anlass, die DGO einer allgemeinen Überprüfung zu unterziehen und total zu revidieren. Dabei wurden auch die Vorgaben aus der Muster-DGO des Kantons und die aufgelaufenen Änderungspendenzen und -anregungen miteinbezogen. Im Vorfeld befasste sich eine Arbeitsgruppe aus dem Gemeinderat zusammen mit dem Verwaltungskader vorberatend mit der DGO. Ihre Aufgabe umfasste zudem die Überprüfung der Besoldungsklassen und Einstufungen, die Gehaltsklassen und Lohntabellen und den Stellenplan (separates Traktandum).
Die heutige DGO ist seit 01.01.2009 in Kraft und hat sich bewährt. Zwischenzeitlich wurde sie im Zusammenhang mit der Einführung einer Musikschulleitung per 01.04.2022 teilrevidiert. Die vorliegende totalrevidierte DGO wurde vom Amt für Gemeinden des Kantons Solothurn vorgeprüft und ist für den Kanton genehmigungsfähig. Um die Anpassungen gut sichtbar zu machen, liegt die DGO in einer Form vor, wo die Änderungen ersichtlich sind und nachverfolgt werden können. Das Dokument ist am Schalter der Gemeindekanzlei zum Bezug bereit, wird auf der Website www.daeniken.ch publiziert und an der Gemeindeversammlung abgegeben.
Die Entschädigungen der Behörden wurden einem Vergleich mit den umliegenden Gemeinden unterzogen. Insbesondere wurden das Pensum und die Entschädigung des Gemeindepräsidiums verglichen und bewertet. Der Umfang der Pensen der Gemeindepräsidien in der Region bewegt sich heute in einem 50%-Pensum und mehr. In der Folge wurde angesichts der stetigen Mehrbelastung und der Komplexität der Geschäfte die Entschädigung des Däniker Gemeindepräsidiums an ein Pensum vom 50 % nach oben angeglichen. Die Löhne der Verwaltung und des technischen Personals wurden den Löhnen der umliegenden Gemeinden einerseits und andererseits den Erhebungen des BDO-Gehaltsvergleichs gegenübergestellt. In der Folge wurden die Besoldungsklassen nach unten oder oben angepasst. Der Gemeinderat hat die Änderungen an der DGO beraten und ist überzeugt, damit weiterhin ein modernes Personalreglement mit attraktiven Arbeitsbedingungen vorliegen zu haben. Beim heute herrschenden Fachkräftemangel sind solche Grundlagen wichtig.
Einbürgerungsreglement
Hinsichtlich des bevorstehenden Zusammenschlusses der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde ist ein Einbürgerungsreglement zu erlassen. Die vom Gemeinderat für den Zusammenschluss der beiden Gemeinden eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt. Als Grundlage diente das Musterreglement des Kantons wie auch das bisherige Einbürgerungsreglement. Ein wichtiger Punkt im Reglement ist die Einsetzung der Einbürgerungsbehörde. Bei der Erarbeitung ist man unter anderem auf Empfehlung des Kantons zum Entschluss gekommen, dass der Gemeinderat die Einbürgerungen vollziehen soll. Vergleiche mit anderen Gemeinden zeigen weiter, dass dies heute der allgemein gängigen Praxis entspricht. Alternativ könnten die Einbürgerungen auch an der Gemeindeversammlung beschlossen werden. Die Gebühr für die Einbürgerung wurde analog der kantonalen Gebührenregelung pro Gesuch auf minimal Fr. 200.00 bis maximal Fr. 3‘000.00 festgelegt.
Anpassung Stellenetat
Durch den Zusammenschluss mit der Bürgergemeinde kommen neue Aufgaben auf die Gemeindeverwaltung und den Werkhof hinzu (Einbürgerungen, Anlässe der Bürgergemeinde, Unterhalt Waldwege, Ursprung und Ruhebänkli u. ä.).
Aufgrund dessen wurde eine detaillierte Analyse des aktuellen Stellenplanes vorgenommen. Darin mit einbezogen wurden auch die in der letzten Zeit hinzugekommenen neuen Aufgaben der Einwohnergemeinde:
- Zunahme Wohnraum und damit merklicher Anstieg Einwohnerzahl (2010: 2692 EinwohnerInnen / 2023: 3076 EinwohnerInnen)
- Anstieg ausländische Wohnbevölkerung (in den letzten 10 Jahren Anstieg von 18 % auf 26 %)
- Projekt start.integration
- Administration Spate
- Reinigung zusätzlich genutzte Schulzimmer infolge Anstieg Schülerzahl (Eröffnung vierter Kindergarten), Umsetzung Lehrplan 21 sowie integrative Beschulung
Des Weiteren sind die Anforderungen und Ansprüche der Kundschaft der Gemeindeverwaltung stetig gestiegen. Aus den zusätzlichen Aufgaben aus dem Zusammenschluss mit der Bürgergemeinde sowie hinsichtlich der genannten Punkte resultiert ein zusätzlicher Pensenbedarf von 40 % auf der Gemeindeverwaltung sowie 10 % bei den Reinigungsmitarbeitenden. Die Einführung der Musikschulleitung hat sich bewährt und die Musikschule ist sehr gut aufgestellt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass ein 10 % Pensum zur Erledigung der Führungs- und Administrationsarbeiten nicht ausreicht. Dementsprechend soll das Pensum der Musikschulleitung um fünf Prozent erhöht werden.
Daraus resultiert ein gesamthafter Erhöhungsbedarf der Stellenprozente um 55 %. Die genaue Aufteilung ist im nachfolgenden Stellenplan ersichtlich:
Die bisher bewilligten Stellen auf Stufe Sachbearbeitung sind zu 30 % nicht besetzt. Diese Reserve soll weiter beibehalten werden. Im Moment ist es schwierig, genau festzulegen wie viel Mehrarbeit die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bürgergemeinde geben werden. Mit dieser weiter bestehenden Reserve von 30 % bleibt die Verwaltung flexibel, um auf neue Arbeiten wie z.B. die frühe Förderung oder anderes reagieren zu können. Klar ist, dass diese Pensen nur besetzt werden, wenn auch effektiver Bedarf besteht. Für die beantragte Erhöhung des Stellenetats um total 55 % ist mit jährlichen Mehrkosten von rund 61‘000 Franken zu rechnen. Den Mehrkosten können die Einbürgerungsgebühren von rund 2‘500 Franken pro Einbürgerung gegenübergestellt werden, was jährlich 10‘000 - 20‘000 Franken an Einnahmen generieren kann.
Verpflichtungskredit für Kanal TV-Aufnahmen
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Däniken wurde im Jahr 1998 erstellt und bedarf folglich einer kompletten Überarbeitung. Die Planung der Siedlungsentwässerung ist dabei einerseits auf die aktuelle Ortsplanung und andererseits auf die geltenden Umweltvorschriften abzustimmen. Die Gemeindeversammlung hat der Überarbeitung bereits im Jahr 2021 zugestimmt und einen Kredit von 150'000 Franken gesprochen. Gemäss neuen Richtlinien sind die Gemeinden verpflichtet, die Daten des Abwasserkatasters gemäss Infrastrukturmanagement des Kantons Solothurn zu erfassen. Diese Anforderungen wurden nach dem Gemeindeversammlungsbeschluss im Dezember 2021 präzisiert, und es wurden neue Anforderungen an die Datenerfassung gestellt. Hierfür strebt der Kanton Solothurn eine mehrstufige Qualitätsprüfung an. Daher ist es unumgänglich, einen einwandfreien Werkkataster für ein erfolgreiches GEP zu erarbeiten.
Mittels Kanalfernsehaufnahmen müssen nun die fehlenden Daten wie Material, Rohrprofil, Durchmesser, Zustand und Sanierungsbedarf, Nutzungsart und Höhenangaben erhoben werden. Weiter kommen Aufwendungen für das Spülen der Leitungen, die Datenerfassung sowie die Datenübertragung und Aufbereitung im GEP-Portal hinzu. Aufgrund der eingeholten Vergleichsofferten belaufen sich die Kosten für die Kanal TV-Aufnahmen auf rund 230'000 Franken. Diese Kosten waren im Kreditbeschluss des Souveräns vom 13.12.2021 nicht enthalten. Als Folge hat der Gemeinderat einen Kredit von 230'000 Franken zu Handen der Gemeindeversammlung beschlossen, so dass die zusätzlich nötigen Kanal-TV-Aufnahmen für ein erfolgreiches GEP entsprechend umgesetzt werden können.
Verpflichtungskredit für Sanierung Werkleitungen Hauptstrasse inkl. Kreisel
Der Kanton plant die Sanierung der Hauptstrasse H5 (Aarau – Olten) auf dem Gemeindegebiet von Däniken (inkl. Kreisel). Der Schwerpunkt liegt aufgrund seines schlechten Zustands bei der Sanierung des Deckbelags. Ebenso werden die Auflagen gemäss Lärmsanierungsprojekt umgesetzt. Bei der Planung werden auch die Punkte des Agglomerationsprogramms, des Fahrradverkehrsnetzes und die Ziele des räumlichen Leitbildes Däniken berücksichtigt.
Mit der Instandsetzung des Belags ist es empfehlenswert, dass gleichzeitig die älteren und mangelhaften Werkleitungen (Wasser und Abwasser) der Gemeinde Däniken innerhalb des Bauperimeters saniert werden. Dies, um möglichst Synergien zu nutzen und so entsprechend Kosten zu sparen. Die Gemeinde Däniken hat in der Folge den Auftrag zur Ausarbeitung des Vorprojektes und der Kostenermittlung bezüglich der Werkleitungen erteilt. Auf Basis dieser Planungsgrundlagen hat der Gemeinderat nach Vorberatung in der Baukommission beschlossen, dass die Kanalisation der Hauptstrasse (gemäss Ausbauprojekt GEP) sowie die Wasserleitungen im nachfolgend rot markierten Perimeter je nach erfasstem Alter und Zustand saniert werden:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 890'000 Franken. Der Anteil zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser beträgt 160'000 Franken, jener der Wasserversorgung 730'000 Franken. Die Sanierung der Hauptstrasse ist über mehrere Jahre hinweg geplant. Die Aufwendungen sind im Investitionsplan dementsprechend gestaffelt enthalten.