Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug eUmzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug ab. Die Abmeldung in unserer Gemeinde ist kostenlos.
Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Pass oder Identitätskarte
Seit dem 1. Januar 2024 müssen im Kanton Solothurn die Heimatscheine nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Aus diesem Grund werden wir Ihnen den Heimatschein bei der Abmeldung zur persönlichen Aufbewahrung aushändigen. Bei einer Abmeldung per eUmzug senden wir Ihnen den Heimatschein per Post. Es ist möglich, dass Sie den Heimatschein bei der neuen Wohngemeinde vorlegen müssen.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Ausländerausweis
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Hinweis: Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Abmeldung ins Ausland
Falls Sie sich ins Ausland abmelden möchten, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig bei uns zu melden, um die Details Ihrer Abmeldung zu regeln. Die Abmeldung ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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