Telefonisch
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an Amtsstellen erteilt.
Schriftlich
Eine Adressauskunft können Sie schriftlich oder mittels diesem Online-Formular bei uns beantragen. Die Auskünfte werden nach der geltenden Informations- und Datenschutzgesetzgebung erteilt.
Eine Begründung ist zwingend erforderlich (Interessensnachweis). Füllen Sie dazu im Online-Formular das entsprechende Feld aus (Grund der Anfrage/Begründung).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |
Unterlagen
Verfahren
Die Auskünfte werden nach der geltenden Informations- und Datenschutzgesetzgebung erteilt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.