Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 288 77 33 | gemeindekanzlei@daeniken.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Beachten Sie bitte bei der jeweiligen Häckselaktion (Link zu den Daten der Häckselaktionen) die publizierten ANMELDEFRISTEN. Online-Bestellungen, welche nach diesen Fristen eingehen, können nicht mehr angenommen werden.
Wo deponieren Sie das Häckselgut:
Bei Ihrem Garten (Strassenrand). Die Zufahrt mit einem Traktor und Häcksler muss gewährleistet sein.
Was:
Sträucher und Baumschnitt, geordnet deponiert, ohne Steine und Erdreich, keine Wurzelballen. Wirre Haufen bleiben liegen!
Was nicht:
Eisenteile, Drähte etc.
Wie:
Wir bitten Sie, das Material ab 07.30 Uhr bereitzuhalten. Aus organisatorischen Gründen kann kein detailliertes Zeitprogramm erstellt werden.
Das Häckselgut muss vom Verursacher wiederverwertet werden. Es werden keine Gebinde abgefüllt!
Verrechnung:
Der Häckseldienst ist bis zu einem Einsatz von 15 Minuten kostenlos. Jede weitere angebrochene ¼ Std. wird verrechnet (Ansatz CHF 80.— pro ¼ Std.). Ebenfalls erfolgt eine Verrechnung bei Fremdkörper im Häckselgut (Steine, Eisen etc.).
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.