Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen wenn:
- ein öffentlicher Anlass oder eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
- alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
- öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Bei der Anmeldung eines Anlasses oder einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Anlassbewilligungen können Gebühren erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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1_Gesuch_um_Erteilung_einer_Anlassbewilligung_EWG_Daniken.pdf (PDF, 115.01 kB) | Download | 0 | 1_Gesuch_um_Erteilung_einer_Anlassbewilligung_EWG_Daniken.pdf |
2_Merkblatt_ Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen_2024-06 (PDF, 108.18 kB) | Download | 1 | 2_Merkblatt_ Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen_2024-06 |
3_Merkblatt_Brandschutz_Veranstaltungen.pdf (PDF, 194.19 kB) | Download | 2 | 3_Merkblatt_Brandschutz_Veranstaltungen.pdf |
4_Checkliste_Jugendschutzkonzept.pdf (PDF, 132.22 kB) | Download | 3 | 4_Checkliste_Jugendschutzkonzept.pdf |
5_Jugendschutzplakat_Alkoholverkauf.pdf (PDF, 251.91 kB) | Download | 4 | 5_Jugendschutzplakat_Alkoholverkauf.pdf |
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