Wenn Sie vorübergehend als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde Wohnsitz nehmen, benötigen Sie für die Anmeldung am Zweitwohnsitz einen Heimatausweis. Wir stellen Ihnen diesen gerne kostenlos aus, benötigen jedoch die Adresse am Zweitwohnsitz und die Dauer des Aufenthalts. Währenddessen bleiben Sie steuerlich hier angemeldet.
Falls Sie sich bei uns als Wochenaufenthalter anmelden möchten, was unter bestimmten Umständen möglich ist, benötigen wir einen Heimatausweis Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde. Daraus entstehen Ihnen keine Gebühren.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |