Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund werden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausgerichtet. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Vereinbaren Sie mit der AHV-Zweigstelle der Sozialregion unteres Niederamt (SRUN) einen Termin. Sie werden dort die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen erhalten. Ebenfalls werden Ihnen die MitarbeiterInnen der SRUN bei Bedarf beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle (SRUN) | 062 858 26 02 | info@srun.ch |