Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus (Schalter Gemeindekanzlei), damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können.
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
Achtung: Die Identitätskarte ist nicht in allen Ländern gültig. Für genaue Angaben nehmen Sie bitte mit einem Reisebüro Kontakt auf.
Für eine neue Identitätskarte braucht die Gemeindekanzlei folgendes:
- Ein professsionelles Passfoto (bereits ab Geburt notwendig)
- Eine allfällig abgelaufene ID müssen Sie am Schalter abgeben.
- Haben Sie Ihre Identitätskarte verloren und benötigen eine neue? Gehen Sie zum nächsten Polizeiposten und lassen Sie sich eine Verlustmeldung ausstellen. Diese ist der Gemeindekanzlei abzugeben.
- Kinder müssen ab Schuleintritt das Antragsformular bereits selber unterschreiben.
- Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
- Die Grösse ist ab dem 14. Geburtstag anzugeben.
Lebensjahr | Gebühren | Gültigkeitsdauer |
Bis 18. Lebensjahr | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Ab 18. Lebensjahr | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Die neue ID wird Ihnen innert ca. 10 Tagen direkt nach Hause zugestellt.
Benötigen Sie zusätzlich zur Identitätskarte einen Pass und möchten vom vergünstigten Kombi-Angebot profitieren, finden Sie weitere Informationen unter der Rubrik Passbestellung.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |