Das Antragsverfahren läuft über das kantonale Ausweiszentrum. Die Beantragung der Identitätskarte kann bei den Gemeinden oder auch im Ausweiszentrum zusammen mit dem Pass erfolgen.
Wie müssen Sie vorgehen bei der Beantragung eines Passes oder dem Kombiangebot (Pass/IDK)?
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können den Antrag:
- bequem über das Internet unter www.schweizerpass.ch einreichen. Dort erfassen Sie in wenigen Minuten alle nötigen Angaben elektronisch. In einem abschliessenden Schritt vereinbaren Sie online einen Termin mit dem kantonalen Ausweiszentrum in Solothurn.
- telefonisch direkt beim Ausweiszentrum des Kantons Solothurn unter folgender Nummer 032 627 63 70 stellen.
Bei beiden Antragsarten werden die notwendigen Daten erfasst, durch das Ausweiszentrum geprüft und ein Termin für die Biometriedatenerfassung vereinbart. Die Biometriedatenerfassung umfasst die Aufnahme des Fotos, die digitale Erfassung zweier Fingerabdrücke sowie die Unterschrift.
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache mitzubringen:
- Der zu ersetzende Ausweis (falls vorhanden).
- Bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde.
- Bei Bedarf die „Einwilligungserklärung“ bzw. den Nachweis über das Sorgerecht.
Preise und Gültigkeit (die Gebühren bezahlen Sie direkt im Ausweiszentrum)
Art des Ausweises | Alter | Gültigkeitsdauer | Kosten inkl. Porto |
Pass | 0 - 17 Jahre | 5 Jahre | CHF 65.00 |
Pass | ab 18 Jahre | 10 Jahre | CHF 145.00 |
Identitätskarte (IDK) | 0 - 17 Jahre | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Identitätskarte (IDK) | ab 18 Jahre | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Kombiangebot (Pass + IDK) | 0 - 17 Jahre | 5 Jahre | CHF 78.00 |
Kombiangebot (Pass + IDK) | ab 18 Jahre | 10 Jahre | CHF 158.00 |
Provisorischer Pass (im Ausweiszentrum) | alle | max. 1 Jahr* | CHF 100.00 |
Provisorischer Pass (am Flughafen) | alle | max. 1 Jahr* | CHF 150.00 |
* Rückgabepflicht nach erfolgter Reise |
Die Frist für die Zustellung der Ausweispapiere beträgt 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch das Ausweiszentrum. Bei fehlenden Unterlagen oder wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, kann es zu einem zusätzlichen Behördengang kommen. Ausweise werden Ihnen per Einschreiben zugestellt.
Anträge für unmündige oder entmündigte Personen (Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)
Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragsstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Foto wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst ab dem 12. Altersjahr. Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Beistand zu begleiten. Die Begleitperson hat sich auszuweisen (IDK/Pass oder Ausländerausweis).
Zwingend notwendig bei Anträgen für Kinder (bei gemeinsamem Sorgerecht) ist die schriftliche Einwilligung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular „Einwilligungserklärung“ vorzuweisen. Sie finden dieses Formular auf der Website des Ausweiszentrums. Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.
Provisorischer Pass
Die Lieferfrist für die Zustellung eines ordentlichen Ausweises beträgt im Inland 10 Arbeitstage ab Beantragung. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass innert kurzer Zeit ausgestellt werden. Zur Beantragung eines provisoischen Passes stehen Ihnen die folgenden Varianten zur Verfügung:
- Kantonales Ausweiszentrum: Sie beantragen den provisorischen Pass direkt im Ausweiszentrum Solothurn. Der provisorische Pass wird vor Ort produziert und Sie erhalten ihn direkt ausgehändigt.
- Flughafen: Sie sprechen direkt bei der Flughafenpolizei vor.
Adresse und Kontaktmöglichkeiten
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4509 Solothurn
Website
ausweiszentrum@ddi.so.ch
Telefon: 032 627 63 70
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Migrationsamt, Ausweiszentrum | 032 627 63 70 | ausweiszentrum@ddi.so.ch |