Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich Willkommen!
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzugCH innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug an.
Jede volljährige Person muss sich einzeln anmelden. Eine gemeinsame Anmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und verheiratet sind: Familienbüchlein oder Geburtsschein aller Kinder
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und ledig/geschieden sind: Geburtsschein oder Vaterschaftsanerkennung aller Kinder sowie Sorgerechtsentscheid
Die Anmeldung in unserer Gemeinde ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Krankenkassenversicherungsausweis, bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Zivilstandsnachweis falls Sie verheiratet oder geschieden sind (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und verheiratet sind: Familienbüchlein oder Geburtsschein aller Kinder
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und ledig/geschieden sind: Geburtsschein oder Vaterschaftsanerkennung aller Kinder sowie Sorgerechtsentscheid
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug vom Ausland)
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung mittels eUmzug zur Erfüllung der Meldepflicht den Ausländerausweis im Original und den Reisepass oder die Identitätskarte umgehend bei den Einwohnerdiensten vorzulegen. Zudem ist die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. Sie haben nach erfolgter Anmeldung den Ausländerausweis und den Reisepass vorzulegen. Zudem ist die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Drittstaatsangehörige, welche von ausserhalb des Kantons Solothurn zuziehen, haben zusätzlich ein Gesuch um Kantonswechsel einzureichen. Das Formular finden Sie auf misa.so.ch.
Zuzug aus dem Ausland
Der Zuzug aus dem Ausland kann für Schweizer und Ausländische Staatsangehörige nicht via eUmzug erledigt werden. Wir bitten Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anzumelden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 288 77 33 | einwohnerdienste@daeniken.ch |